VEREIN POWER FLOWER ist eine von Dalit Bloch initiierte soziokulturelle Institution, die Menschen über 60 Jahre mittels des Mediums Theater (Sprache, Text, Atem- Stimm- und Bewegungsarbeit, Bühnen-Auftritte) eine Plattform bietet, körperlich und geistig aktiv zu bleiben und dabei auch soziale Kontakte zu pflegen.
Zum Angebot von POWER FLOWER gehören fortlaufende Theaterwerkstätten, Wochenendworkshops zu spartenübergreifenden Theaterformen sowie die Möglichkeit, in einem Ensemble bei einer Theaterproduktion mitzuwirken. Ausserdem ermöglicht POWER FLOWER mit dem Kulturcafé Plapperia ein regelmässiges Austauschforum.
VEREIN POWER FLOWER möchte in der Region Basel eine Angebotslücke füllen und Menschen über 60, welche experimentierfreudig, wach und lustvoll die Kraft des Theaters in den Herbst ihres Lebens einfliessen lassen möchten, bestärken.
VEREINSVORSTAND
Andres Jost
Präsident
Ich bin in Graubünden aufgewachsen, lebe aber mit Unterbrüchen seit 1976, als ich mein Studium (Geschichte, Kunstgeschichte und Ethnologie) begann, in der Region Basel. Beruflich führte mich mein Lebensweg später vom Primarlehrer zur Heilpädagogik.
Meine Liebe zum Theater entdeckte ich schon früh auf dem Lehrerseminar und seit mehr als zehn Jahren setze ich mich als Produktionsleiter von «Freies Theater Therwil» ein.
Cornelia Conzelmann
Organisation/Sekretariat
Als Ärztin für Prävention und Gesundheitswesen engagierte ich mich viele Jahre für die Gesundheitsförderung mit Schwerpunkt im Kleinkindbereich. Anfangs der 2000er gestaltete am Erziehungsdepartement Basel-Stadt den Ausbau der Tagesbetreuungsangebote für Kinder mit, Gesundheitsförderung auf der strukturellen Ebene. Bei der späteren selbständigen Tätigkeit begleitete ich im Auftrag von UNICEF Schweiz die Stillförderungs-Initiative «Baby Freundliches Spital», überprüfte im Auftrag des Marie Meierhofer Instituts für das Kind die Qualität von Kinderkrippen und erarbeitete im Auftrag der Christoph Merian Stiftung ein Konzept für den Frühbereich in Basel-Stadt. Ehrenamtlich engagiere ich mich seit einigen Jahren als Präsidentin für den Verein Elternhilfe beider Basel. Seit langem hielt ich die Augen offen nach einer Möglichkeit, Theater zu spielen. Als ich im Herbst 2020 vom Theater Power Flower hörte, wusste ich sofort, da bin ich dabei! Die Kurse und die Mitwirkung im Ensemble machen mir grossen Spass und ich entdecke dabei wichtige Aspekte der Gesundheitsförderung bei ü 60! Ich bin verheiratet, habe drei erwachsene Kinder und sechs Grosskinder.
Ursula Lehmann
Finanzen
Zugezogen 1976 aus dem Oberaargau nach Basel für ein Romanistik- und Geschichtsstudium via diverse Stellen als Lehrerin und als Kaufmännische Angestellte habe ich schliesslich DEN Beruf für mich gefunden: ab 1996 bis 2018 führte ich zusammen mit einer Kollegin ein eigenes Treuhandbüro hier in Basel.
1983 kam mein Sohn zur Welt, nach ca. 1 ½ Jahren Pause und Vorbereitung, schloss ich mein Studium ab. Da mir das Unterrichten eine uferlose Aufgabe schien, ging ich zurück zu Organisation, Administration und Rechnungswesen. Hier fand ich meinen Beruf, die logische Folge war, die höheren Ausbildungen abzuschliessen und mich als Treuhänderin selbständig zu machen. Begleitet hat mich die ganze Zeit das Engagement in gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen, als Finanzfachfrau und im Präsidium, in dem Bereich bin ich immer noch aktiv.
Heute bin ich „pensioniert“, habe immer noch Lust, etwas anzupacken, aber keine Lust mehr, im Hamsterrad der Termine zu flitzen.
Theater Power Flower ist für mich zum Teil Neuland, das ich mit viel Interesse erkunde. Auf der Bühne zu stehen und zu Spielen macht mir viel Freude - wie auch die Vorbereitung dazu und mit zu erleben, was das mit mir und der Gruppe macht.
Sandro Fiorilli
IT Support und Gestaltungen
Geboren und aufgewachsen in Füllinsdorf, Schulen im Baselbiet, absolvierte die Handelsschule, war seit Jugend in sozialen Projekten und Institutionen in unterschiedlichen Funktionen tätig. Seit sieben Jahren in der Jugendarbeit als Jugendarbeiter tätig. Künstlerisch tätig als Cartoon Zeichner und grafische Gestaltungen.
Daniel Buser
Networking
Daniel Buser arbeitet seit über 38 Jahren als Schauspieler, Sprecher, Kabarettist, Musiker, Autor, Produzent, Moderator, u.a. im Theater, für Fernsehen, Radio, Film, in der Kulturlandschaft, sowie in der Werbung, im Team oder als Einzelkünstler für Gross und Klein.
Seine ATELIERS WOLF befinden sich Auf dem Wolf 30 in Basel, bestehend aus dem Tonstudio STUDIO BLAUER WOLF, das er zusammen mit dem Musiker, Sound Designer und Toningenieur Michael Studer betreibt und dem RAUM GELBER WOLF, der als WERKSTATT FÜR THEATER UND MEHR unter der Leitung von Dalit Bloch geführt wird.
Zusammen mit Roland Suter ist er seit 1996 Teil des Kabarett-Duos touche ma bouche.
Daniel Buser ist Schweizer, gebürtig von Basel & Zunzgen, wohnhaft in Basel.
Er ist verheiratet mit der Regisseurin und Coachin Dalit Bloch. Ihre gemeinsamen Kinder
sind Laurin Buser und Tabea Buser; auch im Familienbunde: Janick Zebrowski,
alle im Kulturbereich tätig. Ursprünglich ist Buser dipl. Psychiatriepfleger.
Mitglied bei den Berufsverbänden:
VPS Vereinigung professioneller Sprecherinnen und Sprecher Schweiz
vds Verband deutscher Sprecher
t. Theaterschaffende Schweiz
danielbuser.com
vps-asp.ch
studioblauerwolf.ch
raumgelberwolf.ch
anrufgenuegt.ch
Mehr zu Daniel Buser erfahre auf der Webseite danielbuser.com
oder via [email protected]
Dalit Bloch
Geschäftsleitung und künstlerische Leitung
Dalit Bloch ist seit über 40 Jahren Kulturschaffende und Initiantin von
Theater POWER FLOWER. In Israel geboren, lebt sie seit ihrem siebten Lebensjahr in Basel. Sie zeichnet sich aus, viele eigene Projekte erfolgreich sowohl in der Schweiz, als auch im Ausland umgesetzt und durchgeführt zu haben.
Dalit Bloch arbeitet freiberuflich sowohl als Regisseurin als auch als Theaterpädagogin und ist für die Geschäftsführung als auch für die künstlerische Leitung von
POWER FLOWER verantwortlich.
Sie besuchte die Schauspielakademie Zürich (ZHDK), liess sich
bei Isolde Alber zu Atemtherapeutin ausbilden,
wurde dipl. Lehrerin der F.M. Alexander-Technik,
und absolvierte ihre Ausbildung in systemischem Coaching in Heidelberg (D)
bei Prof. Dr. Ulrich Clement und bei Dipl.-Psych. Peter-W. Gester.
Dalit Bloch ist verheiratet mit Daniel Buser und Mutter von drei erwachsenen Kindern.
Sie ist Mitglied vom Berufsverband t.Theaterschaffen Schweiz
Mehr zu ihrem Schaffen: dalitbloch.ch
Statuten
Statuten POWER FLOWER vom 18. August 2020
1. Name und Sitz des Vereins
Unter dem Namen POWER FLOWER besteht ein Verein mit Sitz in Basel im Sinne des Schweizerischen ZGB (Art. 60 ff).
2. Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung kultureller Aktivitäten für Menschen über 60 Jahren.
3. Mitgliedschaft
Der Verein POWER FLOWER kennt folgende Arten der Zugehörigkeit:
a) Mitglieder
b) Gönner
Mitglied ist, wer den Jahresbeitrag bezahlt hat.
Für Vorstandsmitglieder ist die Mitgliedschaft kostenlos.
Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Die Mitglieder sind durch den Verein nicht versichert.
Ein ausgetretenes Mitglied kann weder auf das Vereinsvermögen noch auf bereits geleistete Jahresbeiträge Anspruch erheben.
Gönner ist, wer den Verein POWER FLOWER finanziell regelmässig oder unregelmässig mit einem Beitrag unterstützt, ohne Mitglied zu sein.
Gönner werden vom Vorstand regelmässig über die Vereinsaktivitäten informiert.
4. Organisation
4.1. Vereinsorgane
Die Vereinsorgane des Vereins POWER FLOWER sind:
· Die Mitgliederversammlung
· Der Vorstand
· Die Rechnungsrevisionsstelle
4.2. Mitgliederversammlung
Der Mitgliederversammlung stehen zu:
· Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
· Behandlung der vom Vorstand vorberatenen und auf die Tagesordnung gesetzten Traktanden
· Abstimmung über Anträge
· Statutenänderungen
· Wahl der Vorstandsmitglieder und eines Rechnungsrevisors
· Festsetzung der Jahresbeiträge
· Anträge an den Vorstand zu Ausschlüssen
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder
Beschlüsse erfolgen durch absolutes Mehr der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Wahlen entscheidet im zweiten Wahlgang das relative Mehr. Auf Verlangen von einem Drittel der Anwesenden müssen Abstimmungen und Wahlen geheim durchgeführt werden.
Der Vorstand kann, wenn die Geschäfte es erfordern, jederzeit eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn dies von mindestens der Hälfte der Mitglieder verlangt wird.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat mindestens zwei Wochen vor der Versammlung unter Bekanntgabe der Traktanden zu erfolgen. Die Einladung kann via E-Mail erfolgen.
Anträge müssen dem Präsidenten mindestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden.
Änderungen der Statuten sind nur möglich an einer Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit aller Anwesenden. Der Wortlaut der Änderungen muss in der Einladung bekannt gemacht werden.
4.3. Vorstand
Der Vorstand besteht aus nachfolgenden Funktionen
· Präsidium
· Aktuariat
· Kasse
· Beisitz (möglich)
Der Vorstand leitet den Verein und hat insbesondere folgende Aufgaben:
· Er trägt die Verantwortung für den Erhalt und die ordentliche Auflösung des Vereins und die für diesen Zweck notwendigen Aktivitäten.
· Er bewilligt der künstlerischen Leitung das Produktionskonzept.
· Er entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.
· Er kann bei Mitgliedern auf Antrag hin den Jahresbeitrag erlassen.
Das Präsidium hat bei den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen den Stichentscheid.
5. Rechnungswesen
Das Rechnungsjahr dauert vom 1.1. bis 31.12.
Die Einnahmen bestehen aus:
· Den Beiträgen der Mitglieder und Gönner
· Dem Reingewinn aus Veranstaltungen
· Subventionen, Schenkungen, Legaten und Zuwendungen
6. Auflösung
Für die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Die auflösende Versammlung betraut drei Personen mit der Durchführung der Liquidation. Das Vermögen des Vereins POWER FLOWER fällt einem Verein mit möglichst ähnlicher Profilierung zu.
7. Schlussbestimmungen
Diese Statuten treten mit der Genehmigung durch die Gründungsversammlung in Kraft.
Genehmigt von der Gründungsversammlung am 18. August 2020